Im Gefängnis spielt das gemeinsame Essen eine wichtige Rolle. Wir waren in Küche und Kantine der JVA Castrop-Rauxel zu Gast.
Dienstagvormittag, 11:15 Uhr, in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel: Vorm Eingang der Kantine im Zentrum des weitläufigen früheren Knappenheims hat sich bereits eine lange Schlange gebildet. Nudeln mit Lauch-Käse-Sauce stehen heute auf dem Speiseplan. „Das ist immer beliebt“, sagt Küchenchef Markus Schulz. Überhaupt seien die Mahlzeiten ein Highlight im Tagesablauf der derzeit 335 Insassen, „ähnlich wie im Krankenhaus“. Umso wichtiger, dass es schmeckt und ausgewogen ist. „Wenn das ein paar Tage hintereinander anders ist, haben Sie ein Problem; dann gibt es schlechte Stimmung“, so Schulz.
Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Michael Maczynski entwirft der Vollzugsbeamte wöchentlich den Speiseplan, bestellt die Zutaten und bestimmt die Nährwerte pro Mahlzeit. „Bis auf Trockenwaren wie Nudeln bestellen wir wöchentlich frisch“, so Schulz. Speiseplan und Nährwertberechnung legt er dem Anstaltsarzt zur Genehmigung vor, der auch werktäglich den Geschmack testet; am Wochenende übernimmt dies der Dienstälteste. Zudem werden Proben jeder Mahlzeit eine Woche lang eingefroren – um bei Magen-Darm-Problemen das Essen als Ursache auszuschließen. In seiner über 30-jährigen Dienstzeit habe es nie Beanstandungen gegeben, sagt Schulz nicht ohne Stolz.
Seit 5 Uhr in der Küche
Bei der Zubereitung hilft ihm ein rund 20-köpfiges Küchenteam aus Insassen der JVA. Ihr Dienst startet über eineinhalb Stunden früher als der der Übrigen in Schreinerei, Schlosserei oder Kfz-Werkstatt. Frühstück für 6 Uhr vorbereiten, anschließend Kochen fürs Mittagessen – die einzige Mahlzeit, die die meisten Insassen gemeinsam in der Kantine einnehmen. Bis zu 196 finden gleichzeitig hier Platz – und Raum für Gespräche außerhalb der Wohn- oder Arbeitsgruppe.
Das Essen in einer großen Gruppe wie hier sei eine Besonderheit des offenen Vollzugs, wie ihn die JVA Castrop-Rauxel praktiziert, bemerkt JVA-Sprecher Marc Marin: „In geschlossenen Einrichtungen essen die Insassen – anders als man es aus Filmen kennt – in der Regel auf ihrer Zelle.“
Nebenan in der Küche rührt der 69-jährige Hans-Joachim Schorn in zwei Töpfen mit vegetarischer und glutenfreier Sauce. Eine dritte mit Rindfleisch wartet bereits vorne in der Ausgabe. „Damit ist gewährleistet, dass die Verpflegung auch für muslimische Gefangene passend ist“, erklärt Küchenleiter Schulz.
Schorn sitzt seit einem Jahr eine dreijährige Haftstrafe wegen Hehlerei im Kfz-Bereich ab. Er ist froh, in seinem erlernten Beruf als Koch arbeiten zu können. Wegen ähnlicher Delikte war er früher bereits in geschlossenen Abteilungen. Zwar konnte er sich auch dort schon in der Küche betätigen, hier darf er das Gelände aber bis zu zehn Stunden wöchentlich verlassen. Immer montags nutzt der Dortmunder das, um sich bei der Tafel und beim Tierheim in Castrop-Rauxel zu engagieren. Am Wochenende kann er zudem seine Partnerin treffen.
Der offene oder teiloffene Vollzug ist eine Besonderheit der JVA am Meisenweg. „Die meisten sitzen hier wegen kleinerer Delikte Haftstrafen von unter 30 Monaten ab“, erklärt Marin. Eignung und jede Haftlockerung würden dennoch immer individuell geprüft und beschlossen, betont der JVA-Leiter, der vorher lange im geschlossenen Vollzug arbeitete. Regelverstöße führten zur Aberkennung der Privilegien oder sogar zur Rücküberweisung in den geschlossenen Vollzug. Neben Straffreiheit zählen zu den Regeln auch Pünktlichkeit, Handy- sowie striktes Alkohol- und Drogenverbot.
Vorbereitung auf ein freies Leben
In zwei Häusern sind Häftlinge untergebracht, die schon lange im Gefängnis sind. „Sie müssen wieder lernen, draußen zu leben“, sagt Marin. Die meisten kommen wieder raus. Sie müssten wieder lernen, ihren Alltag selbst zu meistern.
Hans-Joachim Schorn sagt: „Man kann während des Ausgangs vieles klären.“ Er will nach seiner Entlassung im August 2028 mit seiner Partnerin ein straffreies Leben führen, vielleicht wegziehen aus dem Ruhrgebiet. Denn die alten Kontakte hätten ihn früher immer wieder zur Straffälligkeit verleitet. Kochen will der Rentner dann möglichst nur noch in seiner Freizeit.